für Güterkraftverkehrsunternehmerinnen / Verkehrsleiter/innen, bzw.
für Kraftomnibusverkehrsunternehmerinnen / Verkehrsleiter/innen
Zur Führung eines Unternehmens für Personen- und Güterkraftverkehr muss die Unternehmerin bzw. der Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person fachlich geeignet sein.
Ein entsprechender Nachweis darüber ist nach der jeweiligen Berufszugangsverordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde mit dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung vorzulegen.
Gleiches gilt für Unternehmer, die im Personenbeförderungsgewerbe tätig werden wollen.
Unsere Seminare zur Sach- und Fachkunde finden zeitnah zur von der IHK Mittlerer Niederrhein angesetzten Prüfung statt. Bitte melden Sie sich schon vor Beginn des Lehrgangs zur Fachkundeprüfung bei Ihrer zuständigen IHK. Benutzen Sie dazu den folgenden Link zur IHK: https://www.ihk-krefeld.de/de/standortpolitik/verkehr-und-logistik/unternehmensgruendung-und-fachkundepruefungen2/gewerblicher-gueterkraftverkehr-unternehmerpruefung-.html
Über die genauen Inhalte der Qualifizierung sowie über Fördermöglichkeiten informiert Sie gerne Ihr BZ-Ansprechpartner: 02151 70616 - 0 oder per E-Mail an info@bz-bildungszentrum.de.