Ausbildung zum Fahrlehrer
(Fahrlehrerlaubnis Klasse BE)
Die Ausbildung zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer ist eine berufliche Qualifikation mit Perspektive. Der Fachkräftemangel ist besonders in deutschen Fahrschulen weit verbreitet, eine kontinuierlich sinkende Anzahl an Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern sowie ein stetig steigendes Durchschnittsalter, sichert Ihnen einen Beruf mit Zukunft.
Die Reform des Fahrlehrerrechts (ab 01.01.2018) schafft zusätzliche Anreize und erleichtert Ihre Einstiegsmöglichkeiten.
Inhalte
Die Ausbildung umfasst Inhalte zu folgenden Sachgebieten:
- Verkehrsverhalten (Fahrer, Fahrverhalten, Straßenverkehr)
- Recht
- Technik
- Umweltschutz
- Fahren
- Pädagogisch-psychologisches und
verkehrspädagogisches Professionswissen
Förderungsmöglichkeit
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung:
- Aufstiegs-BAfög
- Förderung durch Agentur für Arbeit / Jobcenter /
Deutsche Rentenversicherung / BG möglich - Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter
(älterer) Arbeitnehmer (Qualifizierungschancengesetz QCG)
für die Erweiterungsklassen A, CE und DE - Bildungsprämie
- Bildungscheck (NRW)
Zielsetzung
Der Ausbildung zum Fahrlehrer (Fahrlehrerlaubnis Klasse BE) hat folgendes Berufsbild als Zielsetzung:
- Fahrlehrer/innen (Fahrlehrerlaubnis Klasse BE) erteilen theoretischen und praktischen Unterricht im Führen von Kraftfahrzeugen (Führerscheinklasse BE) und im Verhalten im Straßenverkehr.
Zugang/Voraussetzungen
Für die Teilnahme am Lehrgang bestehen keine besonderen Voraussetzungen. Gesetzlich vorausgesetzt für den Erwerb einer Fahrlehrerlaubnis wird:
- ein Mindestalter von 21 Jahren (zum Zeitpunkt der Erteilung)
- geistige, körperliche und fachliche Eignung,
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung (FH-Reife, Abitur) *
- Fahrerlaubnis der Klasse BE
- ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse B
* Ein erfolgreich abgeschlossener berufsspezifischer Eignungstest kann eine fehlende Berufsausbildung ersetzen. Die letzte Entscheidung hierüber trifft die jeweilige Erlaubnisbehörde.
Abschlussart
Fahrlehrerprüfung gem. § 4 FahrlG
Abschlussbezeichnung
Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
Abschlussprüfung
Die Prüfung besteht aus einer fahrpraktischen Prüfung, einer Fachkundeprüfung (mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil) sowie für die Klasse BE aus je einer Lehrprobe im theoretischen und im fahrpraktischen Unterricht.
Angebotsform/Unterrichtsform
mind. 1096 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten); in Vollzeit
Veranstaltungsart
Präsenzseminar
Unterrichtszeiten
werktags (montags bis freitags) zwischen 8:30 Uhr und 15:45 Uhr
Preisinformationen/Buchungshinweis
Die Ausbildung »Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE« ist die Basisausbildung für alle Fahrlehrer. Die Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE unterteilt sich in zwei Abschnitte:
- Ausbildungsabschnitt I +II:
Grundausbildung an der Fahrlehrerakademie im BZ Bildungszentrum - Ausbildungsabschnitt III:
Lehr-Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule (vier Monate). Zum Lehr-Praktikum gehören zwei Reflexionsseminare (1x2 Tage und 1x1 Woche).
Neben der Grundausbildung können auch die Refelexionsseminare des Ausbildungsabschnittes III in der Fahrlehrerakademie im BZ Bildungszentrum gebucht werden.
Alle Informationen und Preise stellen wir in unserem Angebotsfolder "Ausbildung: Fahrlehrer/in (Fahrlehrerlaubnis Klasse BE)" (PDF) zum Download bereit.
Anbieter
BZ Bildungszentrum GmbH
St.Tönis – Tempelsweg 40
47918 Tönisvorst
Deutschland
Telefon: 02151 70 616-0
Fax: 02151 70 616-70
E-Mail: info@bz-bildungszentrum.de
Qualitätsmerkmale
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
- Zugelassen nach AZAV
Ansprechpartner/in
Herr Klaus P.Butscher
Telefon: 02151-70616-33
Fax: 02151-70616-70
E-Mail: butscher@bz-bildungszentrum.de