Fahrlehrerlaubnis Klasse BE

Ausbildung zum Fahrlehrer
(Fahrlehrerlaubnis Klasse BE)

Die Ausbildung zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer ist eine berufliche Qualifikation mit Perspektive. Der Fachkräftemangel ist besonders in deutschen Fahrschulen weit verbreitet, eine kontinuierlich sinkende Anzahl an Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern sowie ein stetig steigendes Durchschnittsalter, sichert Ihnen einen Beruf mit Zukunft.

Die Reform des Fahrlehrerrechts (ab 01.01.2018) schafft zusätzliche Anreize und erleichtert Ihre Einstiegsmöglichkeiten.

Inhalte

Die Ausbildung umfasst Inhalte zu folgenden Sachgebieten:

  • Verkehrsverhalten (Fahrer, Fahrverhalten, Straßenverkehr)
  • Recht
  • Technik
  • Umweltschutz
  • Fahren
  • Pädagogisch-psychologisches und
    verkehrspädagogisches Professionswissen

Förderungsmöglichkeit

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung:

  • Aufstiegs-BAfög
  • Förderung durch Agentur für Arbeit / Jobcenter /
    Deutsche Rentenversicherung / BG möglich
  • Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter
    (älterer) Arbeitnehmer (Qualifizierungschancengesetz QCG)
    für die Erweiterungsklassen A, CE und DE
  • Bildungsprämie
  • Bildungscheck (NRW)

Zielsetzung

Der Ausbildung zum Fahrlehrer (Fahrlehrerlaubnis Klasse BE) hat folgendes Berufsbild als Zielsetzung:

  • Fahrlehrer/innen (Fahrlehrerlaubnis Klasse BE) erteilen theoretischen und praktischen Unterricht im Führen von Kraftfahrzeugen (Führerscheinklasse BE) und im Verhalten im Straßenverkehr.

Zugang/Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Lehrgang bestehen keine besonderen Voraussetzungen. Gesetzlich vorausgesetzt für den Erwerb einer Fahrlehrerlaubnis wird:

  • ein Mindestalter von 21 Jahren (zum Zeitpunkt der Erteilung)
  • geistige, körperliche und fachliche Eignung,
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung (FH-Reife, Abitur) *
  • Fahrerlaubnis der Klasse BE 
  • ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse B

    * Ein erfolgreich abgeschlossener berufsspezifischer Eignungstest kann eine fehlende Berufsausbildung ersetzen. Die letzte Entscheidung hierüber trifft die jeweilige Erlaubnisbehörde. 

Abschlussart

Fahrlehrerprüfung gem. § 4 FahrlG

Abschlussbezeichnung

Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE

Abschlussprüfung

Die Prüfung besteht aus einer fahrpraktischen Prüfung, einer Fachkundeprüfung (mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil) sowie für die Klasse BE aus je einer Lehrprobe im theoretischen und im fahrpraktischen Unterricht.

Angebotsform/Unterrichtsform

mind. 1096 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten); in Vollzeit

Veranstaltungsart

Präsenzseminar

Unterrichtszeiten

werktags (montags bis freitags) zwischen 8:30 Uhr und 15:45 Uhr 

Preisinformationen/Buchungshinweis

Die Ausbildung »Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE« ist die Basisausbildung für alle Fahrlehrer. Die Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE unterteilt sich in zwei Abschnitte:

  • Ausbildungsabschnitt I +II:
    Grundausbildung an der Fahrlehrerakademie im BZ Bildungszentrum
  • Ausbildungsabschnitt III:
    Lehr-Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule (vier Monate). Zum Lehr-Praktikum gehören zwei Reflexionsseminare (1x2 Tage und 1x1 Woche).
    Neben der Grundausbildung können auch die Refelexionsseminare des Ausbildungsabschnittes III in der Fahrlehrerakademie im BZ Bildungszentrum gebucht werden. 

 

Alle Informationen und Preise stellen wir in unserem Angebotsfolder "Ausbildung: Fahrlehrer/in (Fahrlehrerlaubnis Klasse BE)" (PDF) zum Download bereit.

Anbieter

BZ Bildungszentrum GmbH
St.Tönis – Tempelsweg 40
47918 Tönisvorst
Deutschland

Telefon: 02151 70 616-0
Fax: 02151 70 616-70
E-Mail: info@bz-bildungszentrum.de

Qualitätsmerkmale

  • Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
  • Zugelassen nach AZAV

Ansprechpartner/in

Herr Klaus P.Butscher
Telefon: 02151-70616-33
Fax: 02151-70616-70
E-Mail: butscher@bz-bildungszentrum.de


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