Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer
Als Ausbildungsfahrlehrer haben Sie die Möglichkeit, Fahrlehrerpraktikanten in Ihrem Betrieb auszubilden. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang in der Fahrlehrerlaubnisklasse B theoretischen und praktischen Unterricht hauptberuflich erteilt haben. Paragraph §21 a FahrlG schreibt vor, dass Ausbildungsfahrlehrer nur in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule tätig sein können. Ausbildungsfahrlehrer begleiten den Fahrlehrerpraktikanten und stehen ihm mit Rat und Tat zur Seite.
Sie durchlaufen ein dreitägiges Einweisungsseminar, das die Inhalte der Richtlinie für die Durchführung des Einweisungsseminars für Fahrlehrer zum Ausbildungsfahrlehrer nach §9b und §21a FahrlG vermittelt.
Eine Ausbildungsfahrschule darf laut Gesetz nur betreiben oder verantwortlich leiten, wer
- innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt hat,
- seit mindestens drei Jahren die Fahrschulerlaubnis besitzt oder als verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebs einer Fahrschule tätig ist,
- an einem mindestens dreitägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder von einem Berufsverband der Fahrlehrer, sofern er hierfür von der zuständigen obersten Landesbehörde oder von einer durch sie bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stelle anerkannt ist, teilgenommen hat.
Über die genauen Inhalte der Qualifizierung sowie über Fördermöglichkeiten informiert Sie gerne Ihr BZ-Ansprechpartner Klaus P.Butscher:
02151 70616 - 0 oder per E-Mail an info@bz-bildungszentrum.de.