Allgemeine Fortbildung für Fahrlehrer

Alle vier Jahre, so schreibt es der Paragraf §33a des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) vor, muss jeder Fahrlehrer eine dreitägige Fortbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte für Fahrlehrer absolvieren. Seit der Änderung des Absatzes 3 im §33a FahrlG ist es nun auch möglich, die dreitätige Fortbildung flexibel zu gestalten.

Somit haben Sie folgende Aufteilungsmöglichkeiten:

  • jedes Jahr ein eintägiges Seminar
  • jedes zweite Jahr ein zweitägiges Seminar
  • jedes vierte Jahr ein dreitägiges Seminar
  • ein zweitägiges Seminar und zwei eintägige Seminare

Über die genauen Inhalte der Qualifizierung sowie über Fördermöglichkeiten informiert Sie gerne Ihr BZ-Ansprechpartner Klaus P.Butscher:
02151 70616 - 0 oder per E-Mail an info@bz-bildungszentrum.de.

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Seminare für Fahrlehrer

Seminare für Fahrlehrer

Eine Gesamtübersicht zu allen Fort- und Ausbildungsangeboten für Fahrlehrer und angehende Fahrlehrer.

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