Bildungsscheck NRW - Förderinstrument für Weiterbildung

Ein Förderinstrument zur Weiterbildung für Unternehmen und Mitarbeiter/innen aus NRW

Der Bildungsscheckinhaber bekommt einen Zuschuss für die Weiterbildungsausgaben (Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren) von 50% der Lehrgangskosten, maximal 750 Euro. Ab dem 1.Juni 2007 sind es nur noch maximal 500 Euro. Der Bewilligungszeitraum für das Förderinstrument «Bildungsscheck« war bisher der 13.1.2006 bis 20.12.2007. Jedoch gibt es den Bildungsscheck auch noch über das Jahr 2007 hinaus.

Wer bekommt einen Bildungsscheck?

Beschäftigte in Unternehmen bis 250 Mitarbeiter: Lohn- und Gehaltsempfänger/innen, geringfügig Beschäftigte, Minijobber Unternehmer/innen, Teilinhaber oder Inhaber; Azubis sind von der Förderung ausgeschlossen. Pro Unternehmen werden nur noch 20 Bildungsschecks im Kalendarjahr ausgegeben, jedoch pro Mitarbeiter nur maximal zwei Schecks.

Der Weg zum Bildungsscheck

Unternehmer/Personalverantwortliche (=betrieblicher Zugang) oder Beschäftigte (= individueller Zugang) müssen ein Beratungsgespräch bei den zuständigen Beratungsstellen führen. In dem Beratungsgespräch werden folgende Punkte abgefragt: Bildungsanlass, Bildungsziel, betriebliche Rahmenbedingungen. Der Antrag auf Erstattung der Kosten muss bis spätestens drei Monate nach der Kursbuchung durch den Bildungsanbieter bei der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

Inhouseschulungen oder externe Schulungen beim Bildungsträger, Ausbildereignungslehrgänge, Nachholen des Berufsabschlusses, Meisterlehrgänge.

Ausschluss für den Erhalt eines Bildungsschecks:

Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung (z.B. Maschinenbedienerschulung oder Verkaufsproduktschulung). Die Weiterbildungsinhalte müssen relevant sein für den allgemeinen Arbeitsmarkt und nicht für den derzeitigen Beschäftigungsbetrieb. Rechtlich vorgegebene Nachweise: z.B. GGVSE/ADR-Bescheinigung, Gabelstaplerfahrerausweis, Führerscheinklasse CE. Anderweitig geförderte Bildungsmaßnahmen: z.B. durch BAFöG, SGB III, AFBG Betriebliche Weiterbildung im laufenden oder vorherigen Jahr.

Weitere Informationen und alle Details zum Bildungsscheck auf der offiziellen Webseite des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW.

Mit uns kommen Sie weiter!

Mit dem Bildungsscheck können Sie an einer Weiterbildung in unserem Hause teilnehmen. Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger für dieses Förderinstrument. Unser Bildungsprogramm bietet folgende Weiterbildungsmaßnahmen, die mit einem Bildungsscheck möglich sind:

 

 

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