Wartung und Überwachung des Fuhrparks
Wartung und Überwachung
Alltag und Pflichten des Industriemeisters
des Fuhrparks.

Industriemeister im Kraftverkehr

Abschluss Geprüfte /r Industriemeister /in Kraftverkehr mit Prüfung bei der IHK

Kraftverkehrsmeister /innen sind als Führungskräfte in Betrieben mit größerem Fuhrpark tätig. Ihre Aufgaben sind ebenso zahl- wie abwechslungsreich: Sie beschaffen und erhalten den Fuhrpark, sorgen für reibungslose Abläufe im Betrieb und gestalten Transportabläufe effizient. Sie vergeben Fahraufträge, planen Fahrten, kontrollieren Lenk- und Ruhezeiten und setzen die Einhaltung von Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften durch. Die Effizienz des Betriebes stellen sie sicher, indem sie die Kostenentwicklung und Arbeitsleistung des Fuhrparks überwachen. Außerdem gehören Mitarbeiterführung und -Ausbildung zu ihren Aufgaben.

Über die genauen Inhalte der Qualifizierung sowie über Fördermöglichkeiten informiert Sie gerne Ihr BZ-Ansprechpartner Bernd Rütten: 02151 70616 - 0 oder per E-Mail an info@bz-bildungszentrum.de.

Termine und Kurse

Aktuell sind keine Veranstaltungen geplant.

Themengebiete für die Prüfung zum anerkannten Abschluss Industriemeister/-in »Kraftverkehr« sind:

Basisqualifikation
alte Verordnung Fachrichtungsübergreifender Teil

  • Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
  • Grundlagen kostenbewußtes Handeln
  • Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln
  • Handlungsspezifische Qualifikationen

 
alte Verordnung Fachrichtungsspezifischer Teil

  • Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
  • Rechtsvorschriften im Kraftverkehr
  • Verkehrsbetrieb und Verkehrsbetriebstechnik
  • Verkehrssicherheit
  • Beruf- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Zugangsvoraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung sind:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Berufskraftfahrer/in und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse C/CE oder D oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse C/CE oder D oder
  • eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse C/CE oder D

Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht verpflichtend.

BZ Bildungszentrum – Kontakt

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BZ Bildungszentrum GmbH
Tempelsweg 40
47918 Tönisvorst

Telefon 02151 70616-0

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BZ Fachbereich Verkehr

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