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Der Beruf des Fahrlehrers ist ein staatlich anerkannter, bundeseinheitlich geregelter Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen, der an einer entsprechenden Fahrlehrerfachschule erworben wird. Um ihn auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz (FahrlG). Ausgebildet und geprüft wird nach einer bundesweit geltenden Ausbildungs- bzw. Prüfungsordnung auf Basis des Fahrlehrergesetzes (FahrlG).
Weiterhin müssen Fahrlehrer-Anwärter die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE besitzen. Möchte man die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE erwerben, ist der Besitz der Fahrerlaubnis auch in dieser Klasse notwendig, um an einer entsprechenden Fahrlehrerfachschule akzeptiert zu werden.
* Bei jedem höheren Bildungsabschluss (z.B. Hochschulreife, Abitur etc.) entfällt die Berufsausbildung.
Klasse A: | 1 Monat |
Klasse BE: | 5 Monate Lehrgang und 4,5 Monate Praktikum |
Klasse CE oder DE: | 2 Monate (je Klasse) |
Kombination CE / DE: | 3 Monate |

Leiter BZ Fahrlehrerakademie
Telefon 02151 70616 - 0
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Eine Gesamtübersicht zu allen Fort- und Ausbildungsangeboten für Fahrlehrer und angehende Fahrlehrer.
Seminare der Fahrlehrerakademie