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BZ Bildungszentrum
Wir qualifizieren Sie für Ihren beruflichen Erfolg!
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Als Ausbildungsfahrlehrer haben Sie die Möglichkeit, Fahrlehrerpraktikanten in Ihrem Betrieb auszubilden. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang in der Fahrlehrerlaubnisklasse B theoretischen und praktischen Unterricht hauptberuflich erteilt haben. Paragraph §21 a FahrlG schreibt vor, dass Ausbildungsfahrlehrer nur in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule tätig sein können. Ausbildungsfahrlehrer begleiten den Fahrlehrerpraktikanten und stehen ihm mit Rat und Tat zur Seite.
Sie durchlaufen ein dreitägiges Einweisungsseminar, das die Inhalte der Richtlinie für die Durchführung des Einweisungsseminars für Fahrlehrer zum Ausbildungsfahrlehrer nach §9b und §21a FahrlG vermittelt.
Eine Ausbildungsfahrschule darf laut Gesetz nur betreiben oder verantwortlich leiten, wer
Über die genauen Inhalte der Qualifizierung sowie über Fördermöglichkeiten informiert Sie gerne Ihr BZ-Ansprechpartner Ulrich Wibbeke, Leiter der BZ Fahrlehrerakademie: 02151 70616 - 0 oder per E-Mail an info@bz-bildungszentrum.de.

Leiter BZ Fahrlehrerakademie
Telefon 02151 70616 - 0
info@bz-bildungszentrum.de
Eine Gesamtübersicht zu allen Fort- und Ausbildungsangeboten für Fahrlehrer und angehende Fahrlehrer.
Seminare der Fahrlehrerakademie