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BZ Bildungszentrum
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Alle vier Jahre, so schreibt es der Paragraf §33a des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) vor, muss jeder Fahrlehrer eine dreitägige Fortbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte für Fahrlehrer absolvieren. Seit der Änderung des Absatzes 3 im §33a FahrlG ist es nun auch möglich, die dreitätige Fortbildung flexibel zu gestalten.
Somit haben Sie folgende Aufteilungsmöglichkeiten:
Über die genauen Inhalte der Qualifizierung sowie über Fördermöglichkeiten informiert Sie gerne Ihr BZ-Ansprechpartner Ulrich Wibbeke, Leiter der BZ Fahrlehrerakademie: 02151 70616 - 0 oder per E-Mail an info@bz-bildungszentrum.de.

Leiter BZ Fahrlehrerakademie
Telefon 02151 70616 - 0
info@bz-bildungszentrum.de
Eine Gesamtübersicht zu allen Fort- und Ausbildungsangeboten für Fahrlehrer und angehende Fahrlehrer.
Seminare der Fahrlehrerakademie